Schön, dass Sie da sind!
In unserer HNO-Wahlarztordination im Westen Wiens bieten wir Ihnen Top-Medizin im angenehmen Ambiente!
Unsere Räumlichkeiten befinden sich im Auhof Center im 1. Stock (Bauteil „West“) und sind barrierefrei erreichbar. Wir verwenden modernste Geräte mit Videodiagnostik und -dokumentation.
Im Warteraum können Sie die – meist kurze – Wartezeit stressfrei verbringen und auch eine Spielecke für unsere kleinen Patienten ist vorhanden.
Im Auhof Center profitieren Sie von der umfangreichen Infrastruktur mit Apotheke sowie die gratis Parkmöglichkeit in der Garage (bis zu 3h). So sind alle notwendigen Wege unter einem Dach!
Für aktuelle Informationen über Neuigkeiten, unsere Leistungen im Detail und Schließzeiten folgen Sie uns auch auf Facebook oder Instagram.
Wahlarztordination – keine Kassen
Wahlärztinnen sind freiberuflich tätige Ärztinnen, die in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung stehen.
Die ärztliche Leistung wird über eine Honorarnote mit dem Patienten verrechnet, der dann die Möglichkeit hat, bei seiner Krankenkasse eine Kostenrückerstattung zu beantragen.
Die Bezahlung der Honorarnote erfolgt direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte.
In der Regel werden bis zu 80% des Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die Leistungen bekommen würde, an den Patienten rückerstattet.
Beispiel: Beträgt das Honorar z.B. 120 € und Ihre Kasse würde einem Arzt mit Kassenvertrag 60€ für die ausgewiesenen Leistungen zahlen, so würden Sie von Ihrer Kasse 80% von 60 € zurückerstattet bekommen. Das wären also 48 € (Die angeführten Zahlen sind beispielhaft).
Um diesen Ablauf möglichst einfach zu halten, erhalten Sie in unserer Ordination eine Honorarnote mit den aufgeschlüsselten Leistungen. Dies erleichtert die Kostenrückerstattung.
Für Versicherte der ÖGK sowie der SVS besteht die Möglichkeit, dass die
Honorarnote gleich online von uns eingereicht wird. Die Rückerstattung der
Krankenkasse wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen (IBAN und BIC müssen dafür
angegeben werden).
Wahlarzt-Rezepte, Verordnungen und Überweisungen sind gleichermaßen gültig.